top of page

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Als Eigentümer einer Wohnung sind Sie in tatsächlicher und wirtschaftlicher Hinsicht Teil einer Gemeinschaft. Ihre rechtliche Beziehung zu den anderen Eigentümern wird nicht nur durch die Teilungserklärung und die Eigentümerbeschlüsse geprägt, sondern auch durch eine stetig zunehmende Anzahl gerichtlicher Entscheidungen.

Auch als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage müssen Sie sich in zunehmendem Maß den Herausforderungen der jeweils neuesten Rechtsprechung stellen.

Im Bereich des Wohnungseigentums beraten und vertreten wir Sie:

  • bei der Prüfung von notariellen Wohnungs­kauf­verträgen sowie Teilungs­erklärungen

  • bei der Geltendmachung Ihrer Rechte als Eigentümer

  • bei der Formulierung von Beschluss­anträgen

  • bei Anfechtungsklagen zur Abwehr belastender Eigentümer­beschlüsse

  • der Prüfung von Wohn­geld­abrechnungen und Wirtschafts­plänen

  • der Ausarbeitung von Miet­verträgen

  • der Erstellung von Neben­kosten­abrechnungen für die von Ihnen vermietete Wohnung

bottom of page