MIETRECHT
In keiner bundesdeutschen Stadt gibt es so viel vermieteten Wohnraum wie in Berlin. Die gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Rechtsgebiet werden immer zahlreicher und juristisch komplexer.
Wir setzen unser langjähriges Fachwissen bei Ihrer Beratung und Vertretung als Vermieter oder Mieter ein, insbesondere bei der:
Gestaltung und Prüfung von Wohnraummietverträgen und gewerblichen Mietverträgen
Begründung oder Abwehr von Eigenbedarfskündigungen
Fertigung oder Abwehr fristloser Kündigungen bei Zahlungsverzug
Erstellung und Prüfung von Mieterhöhungsverlangen nach dem Mietspiegel (ortsübliche Vergleichsmiete)
Fertigung und Prüfung von Modernisierungsankündigungen
Bewertung von Minderungsansprüchen
Erstellung und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
Rückforderung von Kaution nach beendetem Mietverhältnis